Verständnis der BAFA-Bearbeitungszeiten für Förderanträge
Wenn Sie eine Energieberatung oder Sanierungsmaßnahme planen und auf Fördermittel angewiesen sind, steht Ihnen ein strukturierter Prozess bevor. Der Förderantrag ist gestellt, die Experten stehen bereit – doch bevor es losgehen kann, ist eine wichtige Komponente abzuwarten: der Zuwendungsbescheid. Auch nach der Umsetzung gilt es, die Auszahlung der Zuschüsse geduldig zu erwarten. Wir bieten Ihnen einen aktuellen Überblick über die Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand 19. Juli 2024.

Aktuelle Bearbeitungszeiten beim BAFA
Förderprogramm EBW (Energieberatung mit Sanierungsfahrplan – iSFP)
- Von der Antragstellung bis zum Zuwendungsbescheid: circa 16 Wochen
- Von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung: circa 17 Wochen
Förderprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen in der Sanierung)
- Von der Antragstellung bis zum Zuwendungsbescheid: etwa 1 Woche
- Von der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum Auszahlungsbescheid: etwa 4 Wochen
Wichtig: Die oben genannten Zeiten setzen voraus, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht wurden und der Antrag ohne Rückfragen oder Sachverhaltsaufklärungen bearbeitet werden kann. Bei notwendigen Nachfragen oder Änderungen verlängern sich diese Zeiten entsprechend.
Trends in den Bearbeitungszeiten
Das Förderprogramm EBW bleibt ein Engpassbereich, besonders da die Antragszahlen, obwohl in den letzten Monaten leicht rückläufig, immer noch hoch sind. Eine kurzfristige Beschleunigung der Bearbeitungszeiten ist daher leider nicht zu erwarten.
Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheids
Es ist möglich, auf eigenes finanzielles Risiko mit der Erstellung des Sanierungsfahrplans oder der Durchführung der Sanierungsmaßnahme zu beginnen, auch ohne einen vorliegenden Zuwendungsbescheid. Dies bedeutet jedoch, dass die Fördermittel noch nicht sicher zugesagt sind und im schlimmsten Fall eine Ablehnung des Antrags finanzielle Verluste nach sich ziehen kann.
Sobald der Sanierungsfahrplan fertiggestellt ist, kann ebenfalls ohne Zuwendungsbescheid ein Förderantrag für die Einzelmaßnahme mit iSFP-Bonus gestellt werden. Der Zuschuss für die Einzelmaßnahme kann allerdings erst abgerufen werden, wenn die Förderung für den iSFP abschließend bewilligt und ausgezahlt wurde.
Fazit
Klären Sie alle erforderlichen Abläufe im Voraus und nehmen Sie die Hilfe unserer professionellen Betreuung in Anspruch, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Unterlagen korrekt ausgefüllt werden. So maximieren Sie Ihre Chancen, alle verfügbaren Zuschüsse zu erhalten.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen unsere Energieeffizienz-Experten Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren!