Nachträgliche Antragstellung für Zuschüsse bei der Sanierung:
Was Sie wissen sollten
Sanierungsmaßnahmen können finanziell belastend sein, daher sind Förderungen und Zuschüsse oft ein willkommener Anreiz, um solche Projekte zu starten. Doch die Freude über mögliche Zuschüsse kann schnell in Enttäuschung umschlagen, wenn diese nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weil der Antrag zu spät gestellt wurde. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick, wann und wie Sie Zuschüsse für Ihre Sanierung beantragen müssen und ob eine nachträgliche Förderung möglich ist.

Inhaltsverzeichnis:
- Warum rechtzeitige Antragstellung wichtig ist
- KfW-Zuschüsse: Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Einbruchschutz
- BAFA-Zuschüsse: Einzelne Sanierungsmaßnahmen und Heizungstausch
- Förderprogramme der Bundesländer
- Ausnahme: Steuerbonus nachträglich vom Finanzamt
- Alternative: Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
- Fazit
Warum rechtzeitige Antragstellung wichtig ist
Die häufigste Frage, die in unserem Sanierungsforum gestellt wird, lautet: „Kann ich den Zuschuss auch noch nach Abschluss meiner Sanierung beantragen?“ Leider lautet die Antwort oft: Nein! Denn die meisten Zuschuss-Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Viele Förderprogramme setzen inzwischen auf ein zweistufiges Antragsverfahren:
- Antragstellung vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma: Hierbei reservieren Sie die Zuschuss-Gelder beim Fördergeber.
- Auftragserteilung und Sanierung: Nach der Genehmigung können Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen.
- Einreichen der Unterlagen nach Abschluss der Sanierung: Abschließend reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.
KfW-Zuschüsse: Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Für Förderungen der KfW, sei es für die energetische Sanierung, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz, gilt: Der Antrag muss vor der Auftragserteilung an die Energieberatungsfirma gestellt werden. Grundlage hierfür ist das Beratungs-Angebot.
Eine nachträgliche Förderung ist in diesen Fällen nicht möglich.
BAFA-Zuschüsse: Einzelne Sanierungsmaßnahmen und Heizungstausch
Auch für Zuschüsse des BAFA, etwa für einzelne Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch und Heizungsoptimierung, müssen die Anträge vor der Auftragserteilung gestellt werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten reichen Sie dann die erforderlichen Unterlagen ein, um die Zuschüsse zu erhalten. Eine nachträgliche Förderung ist auch hier nicht möglich.
Weitere Informationen bekommen Sie auch kostenfrei und unverbindlich von unseren Energieexperten geliefert, oder besuchen Sie unsere Fragen und Antworten Seite.
Förderprogramme der Bundesländer
Einige Bundesländer bieten attraktive Förderprogramme für Maßnahmen wie Photovoltaik, Solarstromspeicher und Ladestationen. Auch hier ist es wichtig, die Antragsbedingungen rechtzeitig zu prüfen. In der Regel müssen die Anträge vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Oft sind die Antragsplattformen nur zu bestimmten Zeiten geöffnet oder es gibt ein Kontingent an Förderanträgen. In solchen Fällen gilt: „first come, first serve“.
Ausnahme: Steuerbonus nachträglich vom Finanzamt
Wenn Sie die rechtzeitige Antragstellung verpasst haben, gibt es zum Glück noch den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung können die Kosten über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt, Sie haben eine entsprechend hohe Steuerschuld. Diese Option kann sich je nach Maßnahme mehr oder weniger im Vergleich zu direkten Förderungen lohnen und ist nachträglich geltend zu machen.
Alternative: Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Eine weitere Möglichkeit ist das Absetzen der Handwerkerkosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung. Dies gilt allerdings nur für die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht für die Materialkosten. Bis zu 6.000 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden, wobei 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) als Bonus zurückerstattet werden.
Fazit
Die rechtzeitige Beantragung von Zuschüssen ist entscheidend, um die finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen zu sichern. Wer jedoch den Antrag zu spät stellt, kann alternativ den Steuerbonus oder die steuerliche Absetzung von Handwerkerkosten nutzen. Weitere Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie von unseren zertifizierten Energieexperten – Kontaktformular.
Bleiben Sie informiert und planen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen sorgfältig, um alle möglichen Förderungen optimal zu nutzen.