Große Änderungen bei den BAFA-Förderungen – Jetzt informieren!
Ab heute, dem 7. August 2024, gelten neue Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN!

Fördersätze drastisch gesenkt
Die Zuschüsse in den Energieberatungsprogrammen EBW (Energieberatung für Wohngebäude) und EBN (Energieberatung für Nichtwohngebäude) wurden von 80% auf 50% des Beratungshonorars reduziert. Das bedeutet auch, dass die maximalen Zuschussbeträge um 50% gekürzt werden. Diese signifikanten Änderungen betreffen alle neuen Anträge ab dem 7. August 2024.
Was bleibt unverändert?
Keine Änderungen gibt es bei der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt bestehen, inklusive des iSFP-Bonus und der erhöhten förderfähigen Ausgaben bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
BAFA-Portal als zentrale Schnittstelle
Das BAFA-Portal vereinfacht die Antragsstellung und Abwicklung von Förderungen. Neu ist, dass auch Anträge für Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude nur noch über das Portal gestellt werden können. Dieses Portal bietet zahlreiche Funktionen, die den gesamten Prozess erleichtern und zentralisieren.
Warum eine Energieberatung sinnvoll ist
Eine Energieberatung für Wohngebäude unterstützt Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes verbessert werden kann. Dies trägt wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.
Alte Fördersätze (bis 6. August 2024)
- 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- Zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung
Neue Fördersätze (ab 7. August 2024)
- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- Zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung
Jetzt handeln!
Die Änderungen bei den BAFA-Förderungen sind einschneidend und betreffen alle zukünftigen Energieberatungen. Lassen Sie sich nicht entmutigen und nutzen Sie unsere Expertise!
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