Startseite/Energie/Die Zukunft der Energieaudits in Unternehmen gemäß DIN EN 16247-1

In den kommenden Jahren wird die Durchführung von Energieaudits für Unternehmen in Deutschland zunehmend verpflichtend. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) müssen alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh innerhalb von 20 Monaten nach dem 18. November 2023 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem implementieren. Zusätzlich sind Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 2,5 GW verpflichtet, Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen, die durch unabhängige Experten geprüft und veröffentlicht werden müssen​​.

Für eine Stichprobenkontrolle nach EDL-G und EnEfG wird von den Unternehmen eine schriftliche Nachweiserbringung erwartet. Dies erfolgt durch ein elektronisches Rückmeldeformular, das mit spezifischen Anmeldedaten ausgefüllt wird​​. Nicht-KMU, also größere Unternehmen, müssen spätestens zwei Monate nach Abschluss ihres Energieaudits eine Online-Energieauditerklärung abgeben, sofern sie nicht bereits über eine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS verfügen​​.

Ab Oktober 2022 sind Unternehmen mit einem Verbrauch von über 10 GWh/a verpflichtet, Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit oder aus ihrem Energiemanagementsystem umzusetzen, sofern diese wirtschaftlich durchführbar sind. Die Prüfung dieser Durchführbarkeit muss anhand der DIN EN 17463 erfolgen​​.

Energieaudits und Managementsysteme gelten als wesentliche Werkzeuge zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Sie helfen bei der Senkung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Kosten​​. Unternehmen, die nicht als KMU klassifiziert sind und einen jährlichen Energieverbrauch von weniger als 7,5 GWh aufweisen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen​​. Für Unternehmen mit einem Verbrauch bis zu 500.000 kWh/a besteht ebenfalls eine Auditpflicht, wobei sie die Möglichkeit haben, von einer Bagatellschwellenregelung Gebrauch zu machen​​.

Darüber hinaus sind Unternehmen mit einem Verbrauch über 2,5 GWh verpflichtet, Umsetzungspläne für identifizierte Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen​​. Das BAFA übernimmt die stichprobenhafte Überprüfung der Erfüllung dieser Auditpflichten und stellt eine öffentliche Liste qualifizierter Energieauditoren zur Verfügung​​.

Diese Entwicklungen zeigen, dass die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und das Betreiben von Energiemanagementsystemen in der Zukunft für eine breite Palette von Unternehmen in Deutschland verbindlich sein werden. Dies wird nicht nur zu einer erhöhten Energieeffizienz, sondern auch zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise beitragen.

Die Green Aktiv GmbH kann Unternehmen maßgeblich bei der Durchführung ihrer Energieaudits unterstützen und somit zur Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen beitragen. Mit einem Team aus qualifizierten und erfahrenen Energieauditoren bietet Green Aktiv GmbH eine umfassende Beratung und Begleitung während des gesamten Auditprozesses.

Zu den Dienstleistungen gehören die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs, die Identifikation von Einsparpotentialen sowie die Entwicklung und Implementierung von effizienten Energiemanagementstrategien. Darüber hinaus kann Green Aktiv GmbH Unternehmen dabei unterstützen, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus ihren Energieaudits zu identifizieren und die notwendigen Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Vorbereitung auf die erforderliche Dokumentation und Berichterstattung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Mit ihrem Fachwissen und ihrer Expertise kann Green Aktiv GmbH sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch langfristig von einer gesteigerten Energieeffizienz und reduzierten Betriebskosten profitieren.

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