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Wie sich Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis 2021 auswirken – Zahlen und Fakten

In Deutschland ist derzeit der Strompreis so hoch wie nie zuvor. Ständig unterliegen die Strompreise beim Energiebezug Veränderungen, die vor allem durch die jährliche Anpassung der Steuern, Abgaben und Umlagen bedingt sind. Auch im Jahr 2021 ergeben sich viele Neuerungen, die der Betrachtung bedürfen. Seit Oktober 2021 sind Erhöhungen der Strompreise aufgrund von steigenden Umlagen, Gebühren und Nutzentgelten bekannt.

Ständig ändernde Strompreise – warum?

Der sich mehrmalige ändernde Strompreis besteht aus verschiedenen Kostenblöcken, die ihrer Aufschlüsselung bedürfen. In der heutigen Gesellschaft bestehen die „größten“ Kostenblöcke des Strompreises aus den Steuern und Abgaben (mehr als 50 %). Aber auch steigende Netznutzungsentgelte können eine Erhöhung des Strompreises insgesamt bewirken. Allerdings stehen seit mehreren Jahren verschiedene Modelle zur Strompreissenkung im Diskurs der Politik und Bundesregierung. Im Folgenden sind einige Kostenblocks der Strompreiszusammensetzung detaillierter aufgeführt und in Hinblick auf die Änderungen für das Jahr 2021 beschrieben.

EEG Umlage 2021: Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage

Ein Ergebnis der politischen Bestrebungen besteht in der EEG-Umlage, die im Konjunkturpaket im Juni 2020 zur Entlastung der Verbraucher und zur Förderung des Ausbaus erneuerbaren Energien beschlossen wurde. Letztendlich sollte eine bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz durch Verbraucher erfolgen und im Gegenzug sollten deren Erzeuger festgelegte Einspeisevergütungen erhalten. Für 2021 wäre ein Preis i.H.v. 9,7ct/kWh anzunehmen gewesen, der jedoch aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetz (in Kraft getreten: 01.01.2021) nicht realisiert werden kann. Die EEG-Umlage als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt sinkt daher auf 6,500ct/kWh, sodass eine Ersparnis von 0,25ct/kWh (ca. 3,8 %) zu Buche steht. Außerdem wird die Umsatzsteuer, die zwischenzeitlich in Folge der Coronapandemie gesenkt wurde, wieder ab dem 01.01.2021 auf 19 % angehoben.

KWK-Aufschlag

Der KWK-Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz dient der Förderungen der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Das heißt es erfolgt eine Förderung bezüglich der Modernisierung, Neu- und Ausbau von verschiedenen Kraftwerken, in welchen eine gleichzeitige Erzeugung von Nutzwärme und Strom stattfindet. Die Inbetriebnahme solcher neuen Kraftwerke findet ihre Begründung in der Erreichung bestimmter Klimaschutzziele. Der KWK-Aufschlag findet im Jahr 2021 eine Erhöhung auf 0,028ct/kWh, sodass die KWK-Umlage insgesamt 0,254ct/kWh beträgt.

§ 19 StromNEV-Umlage

Durch die Festlegung der § 19 StromNEV-Umlage besteht eine Verpflichtung seitens der Übertragungsnetzbetreiber entgangene Erlöse, die durch individuelle Netzentgelte entstehen, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen als Erstattung zuzuführen. Es findet eine anteilmäßige Umlegung der entgangenen Erlöse auf die Letztverbraucher statt. Mit der Bestimmung der Umlage auf 0,432ct/kWh für das Jahr 2021 erfolgt eine Erhöhung der Umlage i.H.v. 0,074ct/kWh.

Offshore-Netzumlage

In der Offshore-Netzumlage sind Aufwendungen für die Errichtung und den Betrieb von sog. Offshore-Windparks umfasst. Die Offshore-Netzumlage erfährt im Jahr 2021 eine leichte Senkung und beträgt 0,395ct/kWh.

abLaV: Umlage für abschaltbare Lasten

Verbände, Unternehmen und Betriebe können einen kurzfristigen Verzicht auf die Lieferung von Strom vereinbaren und sog. Abschalteinrichtungen anbieten. Diese dienen einer verbesserten Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Die Kosten für Bereitstellung und Abschaltung der Last werden entsprechend über die Umlage für abschaltbare Lasten vergütet. Im Jahr 2021 ist eine Erhöhung der Kosten auf 0,009ct/kWh zu verzeichnen.

Stromsteuer

Die gesetzlich festgelegte Stromsteuer erfährt im Jahr 2021 weder eine Erhöhung noch eine Senkung, sodass diese i.H.v. 2,050ct/kWh unverändert bleibt.

Änderungen der Gaspreise

Die Gaspreise 2021 werden dahingehend eine Änderung erfahren, dass sie durch die Verabschiedung des Brennstoffemissionshandelsgesetz teurer werden.

Abschließendes Fazit zu den Zahlen

Festzustellen bleibt, dass die Steuern und Abgaben im Jahr 2021 i.H.v. 9,64ct/kWh zu verzeichnen sein werden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Senkung um 0,173ct/kWh. Allerdings ist dennoch eine leichte Erhöhung des Strompreises in Deutschland aufgrund der gestiegenen Netznutzungsentgelte zu erwarten.

Möglichkeiten zur Senkung eigener Energiekosten

Es bestehen nach aktueller Rechtslage einige Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten vor allem durch die Schaffung von Sonderregelungen. Beispielswiese bestehen Sonderregelungen im Hinblick auf eine EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen sowie Sonderregelungen für privilegierte Letztverbraucher im Hinblick auf den KWK-Aufschlag und eine Offshore-Netzumlage. Insbesondere können sich durch eine besondere Ausgleichsregelung energieintensive Unternehmen zu einem gewissen Teil von der EEG-Umlagelast befreien lassen. Ferner besteht die Möglichkeit der Erwartung einer Stromsteuer-Reduzierung für Gewerbebetreibende. Die Darstellung der verschiedenen Sonderregelungen und die einzelnen Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten würde hier jedoch den Rahmen sprengen, da diese auch von der Betrachtung der Umstände des Einzelfalles abhängig sind. Kontaktieren Sie uns gern, um eine an Sie angepasste persönliche Lösung in einem Kunden-Gespräch hervorzubringen. Freudig helfen Ihnen die Energieexperten der Green Aktiv GmbH Energiekosten senken zu können.