Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, die Umstellung auf klimafreundliches Heizen durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu vereinfachen. Zu diesem Zweck stellt das Gesetz mehrere standardisierte Optionen bereit, mit denen die Anforderung, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, direkt als erfüllt gilt, ohne dass eine separate Berechnung erforderlich ist. Sobald eine dieser Optionen gewählt wird, wird die Regel erfüllt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu entwickeln, die den Einsatz von erneuerbaren Energien in individuell gestalteten Heizsystemen vorsehen. In solchen Fällen muss eine durch das Gesetz autorisierte Fachkraft den Anteil der erneuerbaren Energien berechnen und bestätigen, dass dieser mindestens 65 Prozent beträgt.

Wenn beispielsweise ein Gaskessel installiert wird, der zu 65 Prozent mit Biomethan betrieben wird, muss der Eigentümer die Kaufbelege für das Biomethan fünf Jahre lang aufbewahren, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Ähnlich verhält es sich mit dem Bezug von Fernwärme oder Wasserstoff, bei dem ebenfalls eine Bestätigung des Lieferanten über die Einhaltung der Anforderungen vorgelegt werden muss.