Wenn Sie den Anschluss an ein Wärmenetz in Betracht ziehen oder sich über die damit verbundenen rechtlichen Aspekte informieren möchten, finden Sie hier eine klarere Übersicht zu den häufigsten Fragen:

a) Haftung bei Nichterfüllung eines zugesagten Wärmenetzanschlusses

Falls ein Wärmenetzbetreiber die vertragliche Zusage eines Anschlusses nicht einhält, können Sie als Gebäudeeigentümer einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dieser Anspruch deckt die Mehrkosten ab, die Ihnen durch die erforderliche Umstellung auf ein Heizsystem entstehen, das mindestens 65 Prozent seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen deckt. Die Haftung trifft den Wärmenetzbetreiber, sofern er die Nichteinhaltung der Zusicherung zu verantworten hat.

b) Übergangsfristen und Gerechtigkeitsfragen bei bestehenden Wärmenetzen

In Ihrer Situation – wenn Ihre Heizung ausfällt und Sie bereits an ein Wärmenetz angeschlossen sind – gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Austausch der Heizung. Dies gibt Ihnen Zeit, eine Heizung zu installieren, die den neuen Anforderungen entspricht. Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Lückenschlüssen beginnt die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien in der Regel erst Mitte 2026 bzw. 2028. Dies kann jedoch durch lokale Wärmepläne beeinflusst werden, die einen früheren Zeitpunkt festlegen können. Trotz dieser Übergangszeiten ist es empfehlenswert, frühzeitig auf eine klimafreundliche Heizoption umzustellen, um den steigenden CO2-Preisen zuvorzukommen.

c) Definition von Wärme- und Gebäudenetzen

  • Gebäudenetz: Ein Netzwerk, das ausschließlich zur Versorgung von zwei bis 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten mit Wärme und Kälte dient. Es fällt unter die Regulierung des GEG, wenn es Heizenergie liefert, die aus erneuerbaren Quellen stammt.
  • Wärmenetz: Ein Netz, das mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgt. Die spezifischen Regelungen des GEG greifen hier nicht, wenn es um Heizungsanlagen geht, die in solche Wärmenetze einspeisen.

Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, eine gerechte und effiziente Transition zu klimafreundlicheren Heizsystemen zu gewährleisten, während gleichzeitig die technischen und ökonomischen Gegebenheiten der Gebäudeeigentümer berücksichtigt werden.