Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind zukünftige Regelungen für bestehende Gebäude so konzipiert, dass sie sowohl die Flexibilität der Eigentümer berücksichtigen als auch den Übergang zu klimafreundlicheren Heizsystemen fördern. Das Gesetz gilt dabei gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen:

Regelungen für Bestandsgebäude

  1. Weiterbetrieb bestehender Heizungen: Bestehende Heizsysteme dürfen weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Es besteht keine Pflicht, funktionierende alte Heizungen durch neue Anlagen zu ersetzen, solange diese noch betriebsfähig sind.
  2. Einbau neuer Heizungen: Erst wenn eine neue Heizung erforderlich wird, zum Beispiel weil die alte Heizung defekt ist und nicht mehr repariert werden kann, greifen die Anforderungen des GEG. Neue Heizsysteme müssen dann mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken.
  3. Übergangsfristen: Für den Einbau neuer Heizungen in bestehenden Gebäuden sind Übergangsfristen vorgesehen. Diese ermöglichen es den Eigentümern, ihre Investitionsentscheidungen besser auf lokale Gegebenheiten und die Wärmeplanung der Kommune abzustimmen.
  4. Städtische Regelungen: In größeren Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen, die den neuen Standards entsprechen, ab dem 30. Juni 2026 zur Pflicht. In kleineren Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern tritt diese Pflicht ab dem 30. Juni 2028 in Kraft.
  5. Besonderheiten bei Wärmeplänen: Sollte eine Kommune bereits vor den festgelegten Fristen einen Wärmeplan erstellen und auf dieser Basis Gebiete für den Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausweisen, wird der Einbau entsprechender Heizsysteme in diesen Gebieten vorzeitig verbindlich. Für das Inkrafttreten dieser Regelungen ist jedoch eine offizielle Entscheidung der Kommune notwendig, die auch öffentlich bekannt gemacht werden muss.

Diese Bestimmungen des GEG sind darauf ausgelegt, den schrittweisen Übergang zu umweltfreundlicheren Heiztechnologien zu unterstützen, während gleichzeitig die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer berücksichtigt werden. Das Ziel ist es, durch eine Kombination aus Flexibilität, Anreizen und verbindlichen Vorgaben die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.