Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland stellt eine wesentliche rechtliche Grundlage dar, um die klimafreundliche Wärmewende in der Gebäudeheiztechnik voranzutreiben. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Heizungsbereich zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu leisten. Hierfür bietet das GEG eine Reihe von Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien, die auf unterschiedliche Gebäudetypen und -situationen zugeschnitten sind.

Möglichkeiten für klimafreundliches Heizen laut GEG

  1. Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze: Das GEG fördert den Anschluss an Wärmenetze, die erneuerbare Energiequellen oder Abwärme nutzen. Diese können etwa aus Industriebetrieben oder Rechenzentren stammen und ermöglichen eine effiziente Verteilung von Wärme.
  2. Einbau elektrischer Wärmepumpen: Elektrische Wärmepumpen sind eine zentrale Technologie im GEG. Sie nutzen Umweltwärme aus der Luft, dem Boden oder Wasser und können auch in bestehenden Gebäuden integriert werden. Wärmepumpen gelten als besonders effizient und umweltfreundlich, besonders in Kombination mit einer guten Gebäudedämmung.
  3. Stromdirektheizungen: In gut isolierten Gebäuden mit niedrigem Heizbedarf können auch Direktheizungen wie Infrarotheizungen eine Option sein. Diese profitieren davon, dass ein wachsender Anteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammt.
  4. Hybridheizungen mit Wärmepumpe oder Solarthermie: Hybridheizsysteme kombinieren Wärmepumpen mit fossilen Heizungen oder Biomasseheizungen. Sie sind besonders in Übergangsphasen oder bei hohen Heizlastspitzen im Winter sinnvoll. Die Hauptlast wird durch die Wärmepumpe abgedeckt, während die Zusatzheizung nur bei Bedarf zugeschaltet wird.
  5. Solarthermieanlagen: Diese nutzen die Sonnenenergie zur Wassererwärmung und können einen bedeutenden Beitrag zur Deckung des Wärmebedarfs leisten. Die Kombination mit einem Heizkessel kann die Effizienz weiter steigern.
  6. Biomasseheizungen: Biomasseheizungen (z. B. Holzpellet- oder Holzscheitheizungen) sind eine Alternative, vor allem in schwer sanierbaren oder denkmalgeschützten Gebäuden. Sie nutzen nachhaltig erzeugte Biomasse, deren Verfügbarkeit jedoch begrenzt ist.
  7. Gasheizungen mit erneuerbaren Gasen: Gasheizungen, die Biomethan oder Wasserstoff nutzen, erfüllen ebenfalls die Vorgaben des GEG. Sie können eine Übergangslösung sein, bis vollständig erneuerbare Lösungen verfügbar sind.

Besonderheiten und zukünftige Entwicklungen

Das GEG erlaubt den Einsatz verschiedener Heiztechnologien, um eine möglichst breite Akzeptanz und Anwendbarkeit zu gewährleisten. Es fördert nicht nur den Neubau von Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, sondern adressiert auch den Bestand. Durch pragmatische Übergangslösungen und Ausnahmen für Härtefälle trägt das Gesetz den unterschiedlichen ökonomischen und technischen Voraussetzungen der Gebäudeeigentümer Rechnung.

Zusätzlich zu diesen konkreten Technologien unterstützt das GEG auch den zukünftigen Einsatz von Wasserstoff in der Heiztechnik. Heizsysteme, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind, bieten eine zukunftssichere Investition, vor allem in Regionen, die eine Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff planen.

Insgesamt ist das Gebäudeenergiegesetz ein zentraler Baustein der deutschen Energie- und Klimapolitik. Es bietet flexible und vielfältige Optionen, um den Wandel hin zu einem nachhaltigeren und umweltschonenderen Heizsystem in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterstützen.