Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt den Einbau von Hybridheizungen, die eine Kombination aus erneuerbarer und herkömmlicher Verbrennungstechnologie darstellen, unter bestimmten Bedingungen. Diese Systeme sollen vorrangig auf erneuerbaren Energien basieren und nur bei Bedarf auf konventionelle Energieträger zurückgreifen, um den Anteil erneuerbarer Energien signifikant zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern. Hier sind die spezifischen Anforderungen und Typen von Hybridheizungen, die nach GEG zulässig sind:

Wärmepumpen-Hybridheizung

  • Kombination: Diese Hybridheizung kombiniert eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem zusätzlichen Heizkessel, der mit Gas, Öl oder Biomasse betrieben wird.
  • Betriebsweise: Die Wärmepumpe hat Priorität und wird als Hauptwärmequelle genutzt. Der zusätzliche Heizkessel kommt nur bei Spitzenlasten zum Einsatz, wenn die Wärmepumpe allein den Wärmebedarf nicht decken kann.
  • Energieanteil: Die Wärmepumpe muss so dimensioniert sein, dass über das Jahr gesehen mindestens 65 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Technische Anforderungen: Beide Heizelemente müssen über eine integrierte Steuerung verbunden sein, und der Spitzenlasterzeuger muss ein effizienter Brennwertkessel sein.

Solarthermie-Hybridheizung

  • Kombination: Diese Anlage verbindet eine Solarthermieanlage mit einer Verbrennungsheizung.
  • Mindestfläche: Die Solarthermieanlage muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die abhängig vom Gebäude ist.
  • Energieanteil: Mindestens 60 Prozent der von der Verbrennungsheizung erzeugten Wärme müssen aus Biomasse oder grünem bzw. blauem Wasserstoff stammen.
  • Nachweis: Falls die Solarthermieanlage einen höheren Deckungsanteil erreichen soll, muss durch eine fachkundige Person nach DIN V 18599 ein rechnerischer Nachweis erbracht werden, der die geringere Anforderung an den biogenen Brennstoffanteil bestätigt.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Hybridheizungen effektiv zur Reduktion des fossilen Energieverbrauchs und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Gebäudebereich beitragen. Die Priorisierung der erneuerbaren Komponenten in diesen Systemen ist entscheidend, um den energetischen Anforderungen des GEG gerecht zu werden und die Klimaziele Deutschlands zu unterstützen.