Heizsysteme, die mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken, qualifizieren sich für Förderungen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Anschlüsse an Wärme- oder Gebäudenetze (einschließlich deren Errichtung, Erweiterung oder Umbau), Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und Brennstoffzellenheizungen. Stromdirektheizungen hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen.