Wenn Sie in Ihrem Zuhause eine Gas- oder Ölheizung haben, gelten je nach Zustand und Einbauzeitpunkt verschiedene Regelungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):

a) Funktionierende Gas- oder Ölheizung, eingebaut vor 2024

  • Weiterbetrieb möglich: Diese Heizungen dürfen weiterhin bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
  • Wechsel zu alternativen Brennstoffen: Ab dem 01. Januar 2045 ist ein Umstieg auf biogene oder synthetische Brennstoffe erforderlich.
  • Fördermöglichkeiten: Wenn Sie Ihre Heizung vorzeitig austauschen möchten, können Sie bis 2028 einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent auf die Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten. Nach 2028 sinkt dieser Fördersatz schrittweise.

b) Defekte Gas- oder Ölheizung

  • Reparatur erlaubt: Auch defekte Heizungen dürfen repariert werden, um ihre Lebensdauer zu verlängern.

c) Irreparabel defekte Gas- oder Ölheizung

  • Übergangslösungen: Es ist möglich, vorübergehend eine gebrauchte oder Miet-Heizung einzubauen.
  • Übergangsfristen: Sie haben je nach Heizungstyp bis zu 13 Jahre Zeit, um auf ein System umzusteigen, das mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Für den Anschluss an ein Wärmenetz gilt eine maximale Frist von 10 Jahren.

d) Betriebsverbot für alte Heizkessel

  • Alte Regelung bestätigt: Heizkessel, die vor 1991 installiert wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.
  • 30-Jahres-Regel: Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1991 installiert wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden, mit Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen mit sehr geringer oder hoher Nennleistung.
  • Sonderregelung für Eigentümer: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 in ihrem Eigentum leben, dürfen ihren alten Heizkessel weiterhin nutzen. Bei einem Eigentümerwechsel hat der neue Eigentümer jedoch zwei Jahre Zeit, den Kessel stillzulegen.

Diese Regelungen ermöglichen eine flexible Anpassung an die individuellen Umstände der Eigentümer und fördern gleichzeitig den schrittweisen Übergang zu umweltfreundlicheren Heizsystemen.