Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, den Einsatz von umweltfreundlicheren Heizsystemen zu fördern und den Anteil von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl betrieben werden, zu reduzieren. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.

Ab Januar 2024 müssen in neu errichteten Gebieten alle neuen Heizsysteme mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Für bestehende Gebäude und Neubauten auf bereits bebauten Grundstücken gelten längere Übergangszeiten, um den Eigentümern mehr Zeit für die Planung und Umsetzung zu geben.

In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einsatz von Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, ab Juli 2026 Pflicht. In kleineren Städten tritt diese Regelung ab Juli 2028 in Kraft. Kommunen können jedoch durch die Erstellung und Umsetzung von Wärmeplänen frühere Termine festlegen, sofern diese entsprechend öffentlich bekannt gemacht werden.

Während der Übergangsphase ist der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen noch möglich, jedoch müssen diese ab 2029 zunehmend Bioenergie einsetzen. Nach Ende der Übergangszeiten sind neue Gas- oder Ölheizungen unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt, beispielsweise als Hybridheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien oder bei der Nutzung von umweltfreundlichen Gasen.

Das GEG ist flexibel gestaltet, sodass Eigentümer verschiedene Optionen haben, um die Anforderungen an erneuerbare Energien zu erfüllen. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden. Bei einem notwendigen Austausch einer nicht mehr reparierbaren Erdgas- oder Ölheizung gibt es praktikable Übergangslösungen und Ausnahmen für besondere Härtefälle.