Die Regelungen für den Einbau und Betrieb von Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden ändern sich zwischen Anfang 2024 und den nächsten wichtigen Stichtagen, abhängig von der Größe der Kommune. Hier sind die Details klarer und prägnanter dargestellt:

Einbau von Gas- und Ölheizungen in der Übergangszeit

  • Bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen neue Gas- und Ölheizungen bis spätestens 30. Juni 2026 installiert werden; in kleineren Städten gilt diese Möglichkeit bis zum 30. Juni 2028. In dieser Zeit ist eine Beratung vorgeschrieben, die auf die langfristigen wirtschaftlichen Risiken durch steigende CO2-Preise und auf alternative Heizsysteme hinweist.
  • Nach diesen Stichtagen: Neue Heizsysteme müssen dann mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken.

Regelungen für Gasheizungen nach dem Stichtag

  • Heizungen in Verbindung mit Wasserstoffplänen: Wenn ein Fahrplan zur Umstellung auf Wasserstoff besteht und genehmigt ist, dürfen Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind, vorübergehend weiter mit Erdgas betrieben werden, bis die Umstellung erfolgt.
  • Verbindliche Anschlusszusagen: Bestehen vertragliche Zusagen für einen Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren, dürfen Gasheizungen als Übergangslösung eingebaut und betrieben werden.

Spezielle Bestimmungen für Ölheizungen

  • Einbau in der Übergangszeit: Der Einbau von Ölheizungen zwischen 2024 und Mitte 2026 bzw. 2028 erfordert eine vorherige Beratung bezüglich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Ab 2029 ist der zunehmende Einsatz von „grünem Heizöl“ erforderlich.
  • Nach 2026 bzw. 2028: Ölheizungen, die nach diesen Stichtagen eingebaut werden, müssen sofort mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken.

Kein klimaneutrales Gasnetz

  • Bedingungen für neue Gasheizungen: Wenn feststeht, dass ein klimaneutrales Gasnetz nicht realisiert wird, dürfen neue Gasheizungen nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Gase nutzen. Übergangsfristen und Härtefallregelungen können in speziellen Fällen Anwendung finden.

Allgemeine Ausnahmen und Fristen

  • Ölheizungsverbot: Die Bestimmungen für Ölheizungen wurden verschärft, wobei der Anteil erneuerbarer Energien erhöht wurde. Die Möglichkeit, eine Ölheizung unter bestimmten Bedingungen zu betreiben, wurde durch eine allgemeine Härtefallklausel ersetzt, die eine detaillierte Prüfung im Einzelfall vorsieht.

Diese überarbeiteten Regelungen tragen den ökologischen Zielen Rechnung und stellen gleichzeitig sicher, dass die Übergänge für Eigentümer handhabbar und finanziell tragbar sind.