Wenn die Anforderung, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizsystemen zu nutzen, eine unzumutbare Härte darstellt – etwa aufgrund von Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen, baulichen oder anderen Umständen –, besteht für Gebäudeeigentümer oder Bauverantwortliche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese Härtefallregelung kann in Betracht kommen, wenn beispielsweise hohe Alter, finanzielle Schwierigkeiten oder Pflegebedürftigkeit die Finanzierung einer solchen Maßnahme unzumutbar erschweren würden. Diese Begründungen sind unabhängig vom Alter der antragstellenden Person gültig.

Anträge auf Befreiung von den gesetzlichen Anforderungen können bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Hierbei werden alle relevanten persönlichen und situativen Faktoren berücksichtigt, um eine faire und angemessene Entscheidung zu treffen.