Startseite/Energie/Entlastung: Ja / Kompensation: Nein – Was tun?

Die Gaspreisbremse kommt. Die Bundesregierung hat entschieden, Bundestag und Bundesrat haben das Milliardenprojekt zur Entlastung bundesdeutscher Privathaushalte und Unternehmen abgesegnet. Analog wird es voraussichtlich ebenfalls eine Strompreisbremse zum 01. Januar 2023 geben.

Gaspreisbremse – Sinn, Funktion, Kosten

Nach Rücknahme der geplanten Gasumlage durch den Wirtschaftsminister, hat die Koalition, mit einer politischen Kehrtwende, den von extrem steigenden Energiepreisen existentiell bedrohten Bürgern und Betrieben, weitgehende Unterstützungsmaßnahmen zugesagt. Mit Auflage des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und dessen Ausstattung in Höhe von 200 Milliarden Euro, werden Entlastungsmaßnahmen für Privatpersonen, kleine und mittlere Betriebe, sowie Industrieunternehmen finanziert.

Den größten Posten der geplanten Maßnahmen wird der s.g. Gaspreisdeckel darstellen. Die Umsetzung wird in zwei Stufen realisiert. Im ersten Schritt wird der Staat die fälligen Abschlagszahlungen für Dezember komplett übernehmen. Ab März 2023 wird es dann für Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden und für private Haushalte, zur eigentlichen Preisdeckelung für Gastarife kommen.

Privathaushalte und kleinere Betriebe zahlen dann für 80 Prozent ihres Vorjahres-Verbrauchs einen festen Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für höhere Verbrauche gelten die entsprechenden höheren Marktpreise. Eine Regelung, die vor allem die dringende Notwendigkeit von Energieeinsparungen verdeutlichen und belohnen soll.

Über eine geplante Regelung für die Industrie, mit einem Festpreis von sieben Cent je Kilowattstunde ab Januar, verhandeln die Emmissionäre zurzeit noch mit der EU. Aus Brüssel werden diesbezüglich Einwände, vor allem aufgrund beihilferechtlicher Fragen, formuliert. Ob eine Regelung bis Ende des Jahres getroffen wird oder die Deutschen einen Alleingang starten, ist zurzeit noch offen.

Strompreisbremse – Gas und Strom im Wiegeschritt

Da ca. 12 % der Energieeinspeisungen ins deutsche Stromnetz immer noch durch Erdgasverbrennung stattfindet und der Stromhandel nach Merit-Order-Regeln agiert, wirken sich die extrem gestiegenen Gaspreise direkt auf den Strommarkt aus. Die Eigenheit der Merit-Order ist nun mal, dass der Energieerzeuger mit den höchsten Grenzkosten, den jeweils aktuellen Preis bestimmt. Das sind derzeit und wohl auch künftig, mit großem Abstand, die Gasverbrenner. Entsprechend steigen die Strompreise – mit ebensolchen negativ-existenziellen Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft.

So kommt es, dass die Bundesregierung ab Anfang Januar 2023 jetzt, analog zur Gaspreisdeckelung, die Einführung einer Strompreisbremse plant. Umsetzung, vorbehaltlich einer Zustimmung Mitte November, durch den Bundestag und die Länderkammer.

Auch hier soll das Instrument einer Deckelung die Stromkunden entlasten. Für private Verbraucher soll dann der Preis pro Kilowattstunde bei 40 Cent liegen. Für kleine und mittlere Unternehmen soll der Deckel bei 13 Cent festgesetzt werden. Der Staat übernimmt die tatsächlichen Mehrkosten, die Versorger regeln die Verrechnung mit den Verbrauchern über die Abschlagszahlungen.

Allerdings greift die Strompreisbremse auch nur für einen Basis-Bedarf. Der sich, vergleichbar mit der Gaspreisdeckelung, aus 80 % für Privatkunden und bei gewerblichen Kunden aus 70 % des Vorjahresbedarfes errechnet. Für Überschreitungen gilt dann der aktuelle Marktpreis.

Das 200 Milliarden-Paket

Die Finanzierung der Maßnahmen (Gaspreisbremse, Gas-Soforthilfe im Dezember, Strompreisbremse) erfolgt aus dem bestehenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF). Für die angesetzten 200 Milliarden Euro hat der Bundestag die staatliche Schuldenbremse für 2022 ausgesetzt. Der Finanzminister will aber im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder einhalten.

Zusätzlich zu aufzunehmenden Krediten, sollen zur Finanzierung des Entlastungspaketes, seit September dieses Jahres angefallene Zufallsgewinne, abgeschöpft werden. Darunter sind unerwartet hohe Gewinne zu verstehen, die von Stromanbietern aufgrund des Merit-Order-Prinzips erzielt wurden.

Quo vadis – und vor allem: wie?

Insbesondere die meisten Gaskunden haben in Deutschland schon im Laufe dieses Jahres Schock- und Horrorpost aus ihren Briefkästen geholt. Post vom Versorger oder Vermieter. Die Bundesregierung, der Staat hat die Aufschreie gehört und reagiert. Aber wird das, was nun auf den Weg gebracht ist und wird, ausreichen? Ausreichend sein, um echte, berechtigte Existenzängste von Millionen Bürgern und Bürgerinnen zu besänftigen?

Die Stadtwerke München informiert ihre Gaskunden auf ihrer Webseite mit solchen Ankündigungen:
“ … Leider sind die Gas-Beschaffungskosten seit der letzten Preisanpassung weiter stark gestiegen. Deshalb müssen die SWM ihre Erdgaspreise zum 1. Januar 2023 leider erneut und deutlich anheben. …“
und weiter:
“ … Es ist uns bewusst, dass steigende Preise sehr unerfreuliche Nachrichten sind. Wir bedauern diese Entwicklung und die damit verbundene wachsende Belastung für unsere Kundinnen und Kunden sehr. Die SWM können die extrem hohen Beschaffungskosten nicht mehr abfedern….“

Ja! Der Staat entlastet. Der Staat kompensiert aber nicht – und wird das auch nicht tun (können).

Was auf jeden Fall zusätzlich hilft, ist das, was wir selbst tun können. Da gibt es Potenzial. Das wirklich Notwendige und Richtige ist: Einsparen! Einsparpotenziale suchen und finden. Energieeffizienz als alltägliche, notwendige Option zu begreifen.

Das gilt für alle und überall. Den privaten Haushalt, die Gastronomie, den Handwerksbetrieb, die Anwaltskanzlei, den Supermarkt, die Industrie.

Jeder so gut er kann? Das könnte schiefgehen. Das Thema ist komplex, aber auch voller Möglichkeiten. Sich externe Hilfe zu organisieren, ist hier echter Mehrwert. Professionelle Energieberatung spart nicht nur bares Geld, sondern schafft auch zukunftsträchtige, nachhaltige Wohn-, Lebens- und Arbeitssituationen. Solche Hilfe gibt es bei Verbraucherzentralen, Mietervereinen und professionellen Energieberatern.

Beispielhaft, in München ansässig, aber auch deutschlandweit erfolgreich tätig, arbeiten die Berater und ausgewiesenen Energieexperten von Green Aktiv GmbH. Mit ihrem Know-how und der Fähigkeit individuellste Energielösungen umfassend zu erarbeiten, stehen sie denen zu Seite, die „ihr Energieproblem“ in die richtigen Hände, auf den richtigen Schreibtisch legen wollen. Zumal Energieberatung, weil komplex und gleichzeitig umso sinnvoller, auch durch weitgehende staatliche Förderung unterstützt wird.

Richtiger war es noch nie, Energie zu sparen, sinnvoll einzusetzen, sich dabei helfen zu lassen und gleichzeitig seine Ökobilanz auf Vordermann zu bringen. Es dankt der Geldbeutel. Es dankt der Planet.