Energieaudit DIN EN 16247-1 Eine umfassende Analyse

Was ist das Energieaudit DIN EN 16247-1?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein strukturiertes Verfahren zur Analyse des Energieverbrauchs in Unternehmen. Ziel ist es, den Energieeinsatz in Unternehmen zu bewerten und potenzielle Einsparungen zu identifizieren. Dieses Audit ist ein essenzieller Bestandteil der Energieeffizienzstrategie in Deutschland und der Europäischen Union. Seit 2015 besteht für viele Unternehmen die Pflicht, dieses Energieaudit durchzuführen, um den Energieverbrauch zu senken und die Energiekosten zu optimieren.

Das Audit umfasst eine umfassende Datenerhebung, Besichtigungen vor Ort sowie die Analyse und Bewertung der Daten. Daraufhin werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Es ist besonders wichtig für Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden, da diese unter die Verpflichtung fallen, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen.

Förderungen für den Mittelstand

Mittelständische Unternehmen können Fördermittel für Energieberatungen und Audits beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Über die Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Förderprogramme für Energieaudits angeboten. Diese Förderung wird insbesondere für  Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vergeben, was den Mittelstand stark entlastet und ihn zu nachhaltigem Wirtschaften motiviert.

Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Dazu gehören Beratungsleistungen wie Energieaudits und Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die oft sehr viel der Kosten abdecken, beispielsweise bei Energiekosten unter 300.000 Euro pro Jahr für Unternehmen. Weitere geförderte Maßnahmen sind der Heizungstausch, insbesondere der Einbau von Wärmepumpen, die mit einem hohen Prozentsatz gefördert werden können. Zusätzlich gibt es Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen in Gebäuden, wie zum Beispiel Dämmung, Fensteraustausch und die Installation moderner Energiesysteme.

Wird das Energieaudit in den kommenden Jahren für alle Unternehmen Pflicht?

Aktuell sind vor allem große Unternehmen verpflichtet, das Energieaudit durchzuführen. Die Pflicht besteht alle vier Jahre und ist im deutschen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verankert. Unternehmen, die als KMU gelten, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Es gibt jedoch Diskussionen und Bestrebungen, die Anforderungen in Zukunft zu verschärfen, insbesondere im Zuge der Klimaziele der Europäischen Union und der deutschen Energiewende. Ein verpflichtendes Energieaudit für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, könnte in den kommenden Jahren eingeführt werden, um die Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft weiter zu steigern. Offizielle Entscheidungen dazu stehen jedoch noch aus.

Statistiken und Fördermittel

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 15.000 Energieaudits durchgeführt. Die Bundesländer mit den höchsten Fördermittelanträgen waren Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo Unternehmen besonders aktiv Förderprogramme genutzt haben. Bayern verzeichnete die meisten Anträge auf Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der Anträge in diesen beiden Bundesländern macht etwa 40 % aller deutschlandweiten Anträge aus, was die hohe Dichte an Industrie- und Gewerbebetrieben in diesen Regionen widerspiegelt.

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Energieaudits in Deutschland im Jahr 2023
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Anteil der Anträge in Bayern und NRW

Fazit

Das Energieaudit DIN EN 16247-1 ist ein wesentliches Instrument, um die Energieeffizienz in deutschen Unternehmen zu steigern. Während derzeit vor allem größere Unternehmen betroffen sind, könnte eine Ausweitung der Auditpflicht in den kommenden Jahren auch kleinere Betriebe betreffen. Förderprogramme bieten dem Mittelstand schon heute erhebliche finanzielle Unterstützung, um notwendige Energieberatungen durchzuführen und Maßnahmen umzusetzen.