Startseite/Energie/Die Energiekrise- Mit diesen Abgaben und Umlagen müssen Sie im Jahr 2022 rechnen!

Die Strom- und Gaspreise haben einen historischen allzeit Rekordpreis erreicht. So gab es zum Ende des Jahres 2021 eine Welle von Versorgerinsolvenzen, wodurch annähernd eine Million Kunden die Versorgungsverträge vorzeitig gekündigt wurden. Betroffene landeten in manchen Regionen teilweise in einer 3-4 mal teureren Grund- oder Ersatzversorgung. Deutschland ist zum Weltmeister der höchsten Energiepreise geworden; die Energiekrise wird Realität.

Hierauf lassen auch die letzten Preiserhöhungen vieler Grund- und alternativer Energieversorger schließen, die bereits vollzogen sind oder zum Jahreswechsel noch ausgeführt werden. Mancherorts kostet die kWh Strom bereits über 1,-€. Die CO2-Abgabe zum neuen Jahr stieg ebenfalls leicht. Dennoch gibt es durch neue Tarifmodelle zumindest für die Industrie weiterhin gute Chancen der Kostenfalle überhöhter Energiepreise entgegen zu wirken.

Ein Energieexperte kann mit einer individuellen Einkaufsstrategie helfen die Energiekosten zu senken. Die aktuelle Marktsituation zeigt zusätzlich noch deutlicher auf, dass es zukünftig nicht mehr ausreicht nur die Energieverträge von Unternehmen zu optimieren, sondern es immer wichtiger wird die Energieeffizienz zur Senkung des Energiebedarfs zu überprüfen und zu verbessern. Durch Modernisierungen den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Hierzu bedarf es spezieller Ingenieurdienstleistungen, welche derzeit durch staatliche Förderungen von bis zu 80% auch für kleinere Unternehmen und Immobilienbesitzer bezahl- und umsetzbar machen.

Die Erhöhungen beim Strom und Gas bzw Ökogas

Gemäß den Angaben der Experten haben seit August 2021 schon 470 Stromversorger die Preise erhöht oder künftige Erhöhungen angemeldet. Zum Jahreswechsel haben etwa 330 weitere Anbieter Preiserhöhungen ausgesprochen. Im Durchschnitt liegt der Anstieg seit Sommer 2021 bei 25,3 Prozent. Für einen Normalhaushalt mit einem Verbrauch über 5000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet, dass zukünftig Mehrkosten von etwa 413 Euro.
In der eigentlichen Grundversorgung waren im Jahre 2020, gemäß der Bundesnetzagentur, noch etwa 25 Prozent der Stromkunden unter Vertrag. 37 Prozent aller Haushaltskunden bekamen den Strom ebenso vom Grundversorger, allerdings über andere Tarife. Derzeit gibt es in Deutschland insgesamt 831 Stromversorger. Gemäß der Netzagentur konnten Haushaltskunden im Jahre 2020 in dem einzelnen Netzgebiet im Schnitt aus 142 Stromanbietern auswählen.
Viele Grundversorger haben die Ersatzversorgung aufgrund der aktuellen Insolvenzwelle von Versorgern für neue Kunden eingeführt. Die Aufschläge bei den Preisen liegen hier meistens erheblich höher als bei Bestandskunden. Viele dieser Kunden sind nicht freiwillig bei ihren Grundversorgern gelandet, zum Beispiel nachdem der bisherige Stromlieferant kurzfristig die Energiebelieferung eingestellt hat oder Insolvenz anmelden musste. Mit diesen höheren Preisen möchten die Energieunternehmen gemäß den Angaben des Branchenverbandes BDEW die vermehrten Kosten für die Beschaffung des Stroms im Großhandel verrechnen. Der Börsenstrompreis lag in der letzten Dezemberwoche mit über 250 Euro je Megawattstunde ungefähr sechsmal so hoch wie in dem Jahr vorher. Am Spotmarkt wurde sogar kurzfristig die 600 EUR Marke erreicht.
Nicht alle Stromanbieter erhöhen ihre Preise. Vor allem wegen jener zum Jahreswechsel sinkenden Umlage für die Förderung von Ökostrom möchten insgesamt 44 Grundversorger die Preise um 2,3 Prozent im Schnitt senken. Damit spart ein Haushalt 37 Euro pro Jahr. Die Umlage sinkt zum Jahre 2022 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom und somit um über 40 Prozent. Da die Umlage jedoch nur ein Bestandteil des Strompreises ist und viele Anbieter im Einkauf mehr als vor einem Jahr bezahlen, schaffen es nur wenige Unternehmen, die Senkung an den Verbraucher weiterzureichen. Die neue Regierung plant nun die Abschaffung der Umlage zum 1. Januar 2023.
Beim Gas fallen die Erhöhungen der Versorger noch erheblicher aus. So waren bis vor einiger Zeit mehr als 900 Erhöhungen der Preise bekannt geworden. Zugleich wurden in 17 Prozent der Fälle die Preise verdoppelt, elf Versorger haben sogar den Preis verdreifacht. Die höchsten Preisanstiege gab es für neue Kunden. Hier könnte die Einstellung der Lieferung durch den Gasanbieter eine bedeutende Rolle spielen. Beim Gas müssen die Versorger die Kunden auf jeden Fall übernehmen.
Generell wird die Heizsaison 2022 mit Gas erheblich teurer, denn die CO2-Abgabe, die stark angestiegenen Gaspreise im Großhandel und die noch immer geringen Stände der Gasspeicher treiben in Deutschland den Gaspreis weiterhin an. Für Kunden aus Normalhaushalten erreichten die Gaspreise schon im Dezember 2021 einen Höchstwert. Ein Haushalt zahlt mit 1.930 Euro bereits 36 Prozent mehr als im vergangenen Jahr.
Die Kunden, welche davon noch nicht betroffen sind, sollten mit starken Preiserhöhungen beim Gas noch in diesem Jahr rechnen. So hatte nach einigen Jahren fallender Gaspreise der Brennstoff schon im Oktober letzten Jahres das Niveau von vor 6 Jahren erreicht und wird nun erheblich teurer. Zugleich ist der Großhandelspreis für Gas im Dezember auf den Rekordwert von mehr als 212 Euro angestiegen. Dies ist eine Steigerung von über 600 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020.
Die Experten sind sich einig, dass die steigende Nachfrage, die geringen Stände der Gasspeicher sowie die niedrigen Liefermengen aus Russland für die bestehenden Preissteigerungen für Gas an den Terminbörsen ebenfalls verantwortlich sind. Am Spotmarkt, an welchem kurzfristig Gas eingekauft wird, ist das Niveau stark gestiegen. Jene Parameter in Verbindung mit den steigenden Preisen für die CO2-Emissionszertifikate werden den Gaspreis im Jahre 2022 zugleich für private Gaskunden weiterhin nach oben schnellen lassen.

Die deutschen Speicherstände für Gas lagen im Januar 2022 bei 46 Prozent. Wenn die aktuelle Geschwindigkeit beim Verbrauch gleichbleibt, so hat der Füllstand am Ende der Speichersaison ein geschichtliches Tief erreicht. Gemäß BMWi sollte zu Anfang der Heizsaison ein Speicherstand von 90 Prozent vorgehalten sein, um für jenes Risiko eines kalten Winters vorbereitet zu sein. Die deutschen Gasspeicher waren im Oktober lediglich zu 70 Prozent gefüllt. Das Ministerium sieht derzeit jedoch keine Gefahr für die Versorgung der ersten Winterzeit.
Während bislang angenommen wurde, dass sich der Gasmarkt nach den Wintermonaten ein wenig entspannen würde, könnten die Gaspreise im Frühling dennoch weiter anziehen.

Allgemein sind Entgelte für die Nutzung des Netzes sowie die staatlich veranschlagten Zusatzkosten des Strompreises, wie zum Beispiel die EEG-Umlage vorgeschrieben und müssen generell von den Versorgern an die Kunden weitergegeben werden.
Netzbetreiber erhöhen die Netzentgelte jährlich, denn die zwinkend erforderlichen Netzausbauten sind mit Kosten in mrd. Höhe verbunden.
Diese werden durch rechtliche Regelungen vorgegeben und die Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt.
Vor allem die Corona-Krise hat die Energiemärkte durcheinandergebracht. So sind im Großhandel die Preise für Gas und Strom in die Höhe geschnellt, was nicht nur Auswirkungen auf die Verbraucher hat, sondern insbesondere auf die Industrie.
Die gestiegenen Energiepreise sollen sich nach Expertenmeinung in den kommenden Jahren nicht mehr auf die die Zeit vor der Energiekriese reduzieren. Dies wird die Inflation treiben und die Kassen aller Kunden erheblich belasten.

Die Bedeutung der EEG-Umlage

Für die Umlage gibt eine spezielle Ausgleichsregelung. So wird die Umlage für Strom nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf das Netzentgelt berechnet. Die Umlage für nicht privilegierte Verbraucher beträgt im Jahr 2022 insgesamt 3,723 Cent/kWh, 2021 waren es noch 6,50 Cent/kW.
Sehr stromintensive sowie im internationalen Marketing stehende Unternehmen können dabei eine Ermäßigung dieser Umlage in Anspruch nehmen. Dabei gelten verschiedene Regelungen.
Die §§ 63 ff des EEG 2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz (BGBl. I S. 1066) regeln die Bedingungen für die Ausnahmen von jener Letzten Umlage.
Antragsberechtigt sind solche Unternehmen aus den Bereichen, welche auch von den Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission als handels- und stromkostenintensiv eingestuft werden. Diese Bereiche werden in den Listen 1 und 2 des EEG 2021 aufgeführt.
Eine Voraussetzung für diesen Antrag ist ein verifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein bestätigtes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS. Wenn ein Unternehmen weniger als 5 GWh an Strom verbraucht hat, dann reicht ein alternatives System gemäß SpaEfV hingegen aus. Wichtig ist auch der Anteil der Kosten für den Strom an der Bruttowertschöpfung bzw. die Kostenintensität. Bei solchen Unternehmen aus den Bereichen der Liste 1 beträgt diese wenigstens 14 Prozent im Antragsjahr 2021, mindestens 13 Prozent im Antragsjahr 2022, mindestens 12 Prozent im Antragsjahr 2023 sowie wenigstens 11 Prozent ab dem Antragsjahr 2024. Der Energieeinkauf wird daher teurer.
Höhe der von den privilegierten Unternehmen zu bezahlenden ist die Umlage in der vollen Höhe bei einem Stromverbrauch bis 1 GWh sowie 15 Prozent der Umlage für den Verbrauch von mehr als 1 GWH, jedoch mindestens 0,1 Cent/kWh.
Für Mengen von mehr als 1 GWh wird die zu bezahlende Umlage in der Summe der beschränkten Abnahmestellen eines Unternehmens auf insgesamt 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung beschränkt, wenn die Kostenintensität des Unternehmens für den Strom wenigstens 20 Prozent betragen hat und zugleich 4,0 Prozent der Wertschöpfung, sofern die Kostenintensität eines Unternehmens weniger als 20 Prozent betrug. Dies sind die „Caps“ und „Super-Caps“ der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinie. Die Energieeffizienz soll dadurch steigen. Ein klimaneutrales Unternehmen wie die Green Aktiv GmbH ist darum bemüht KMU dabei zu unterstützen seine Energieeffizienz zu steigern und so über die Optimierung von Energieverträgen hinaus Lösungen zu schaffen, welche Unternehmen langfristig auf die zukünftig anspruchsvoller werden Zukunft des Energiemarktes zu wadmen.

Die Begrenzungsanträge müssen dabei bis zum 30. Juni für das folgende Jahr gestellt werden. Für einen solchen Antrag ist ein Gutachten des statistischen Landesamts über die Beiordnung zu den Wirtschaftszweigen notwendig.
Solche Unternehmen, welche im Jahre 2014 gemäß der besonderen Ausgleichsregelung privilegiert gewesen sind, jedoch nach der aktuellen Regelung aufgrund der nicht gelisteten Branchenzugehörigkeit oder zu niedriger Stromkostenintensität nicht antragsberechtigt sind, zahlen auf den Antrag für die erste verbrauchte Gigawattstunde die komplette Umlage und zudem wenigstens 20 Prozent der EEG-Umlage. Hierzu müssen sie für das einzelne Antragsjahr nachweisen, sodass die Kostenintensität im letzten vollzogenen Geschäftsjahr wenigstens 14 Prozent betragen hat.

Aktuell machen sich teile des Bundestags dafür stark noch in diesem Jahr die EEG-Umlage vollständig abzuschaffen, was eine Entlastung aller Verbraucher in mrd. Höhe bedeuten würde. Aktuell bestehen bereits eingenommene Umlage-Rücklagen, welche die Kosten durch den Wegfall der Einnahmen der EEG-Umlage für mehr als ein Jahr tragen würde. Danach sollen die Kosten aus den Einnahmen der CO2-Abgabe finanziert werden.

Die Bedeutung der CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe steigt generell zum Jahreswechsel bis 2025. Diesel, Heizöl und Superbenzin werden sich hierdurch nach Berechnungen des ADAC um jeweils eineinhalb Cent erhöhen. Die Abgabe ist in Deutschland im Jahre 2021 eingeführt worden. Diese soll dabei helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß in den Bereichen Verkehr und Wärme zu senken. Erwerben müssen diese Zertifikate die Inverkehrbringer wie die Gas- oder Mineralölunternehmen. Jene Mehrkosten werden in aller Regel an die Endverbraucher weitergegeben. Im Jahre 2021 kostete das Zertifikat für die Tonne Kohlendioxid 25 Euro, im Jahre 2022 sind es 30 Euro. Bis 2025 steigt der Preis nach und nach auf 55 Euro. Doch gibt es bereits Bemühungen aus Teilen der Politik schon früher die Kosten darüber hinaus zu erhöhen, um die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands zu meistern.
Seit Januar 2021 macht die CO2-Steuer das Kohlenstoffdioxid sehr viel teurer, damit soll der Ausstoß des schädlichen Gases vermindert werden. Auf diese Weise lässt sich die globale Erwärmung mit allen Folgen für die Lebewesen auf dem Planeten aufhalten oder wenigstens verlangsamen so die Begründung aus der Politik. Deutschland hat schon im Jahre 2019 beschlossen, die Emission des Kohlenstoffdioxids zu besteuern. Die stets steigende CO2-Steuer ist auf fossile Brennstoffe gültig, deren Preise ebenfalls stetig weiter steigen. Dies stellt eine finanzielle Belastung für die Kunden dar, denn trotz eines steigenden Anteils der erneuerbaren Energien ist der Ausstoß des CO2 stets im Alltag der Menschen vorhanden.
Die Händler und Hersteller, die die Brennstoffe dem Markt zugänglich machen, müssen beim Umweltbundesamt ein passendes Emissionszertifikat erwerben, um die Steuer zu bezahlen. Am Ende bezahlen jedoch die Verbraucher die CO2-Steuer, da die Mehrbelastung vom Hersteller über Zwischenhändler an die Kunden weitergegeben wird. Wer einen Diesel oder einen Benziner fährt, bezahlt den CO2-Preis als Aufschlag. Dies gilt zugleich für Wohnungen und Häuser, welche mit Gas oder Öl beheizt werden.
Generell ist die CO2-Steuer in erster Linie für Mieter kritisch. Diese haben in aller Regel keinerlei Einfluss auf die Heizungsanlage oder die Dämmungsweise der Fassade. Dies ist Sache des Eigentümers. Trotzdem tragen Mieter über ihre Nebenkostenabrechnung die komplette CO2-Steuer. Hierdurch steigen die Mietpreise, ohne dass die Mieter hiergegen etwas tun könnten – im Vergleich zum Autofahren. Dies finden vor allem auch die Verbraucherschützer wie der Deutsche Mieterbund und die Verbraucherzentrale und verlangen, dass die Vermieter wenigstens einen Teil der Mehrkosten tragen. Eine genaue Entscheidung seitens der Politik gibt es hierzu noch nicht. So sieht der Koalitionsvertrag der wirkenden Regierung allerdings eine genaue Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und dem Mieter vor.
Bis zum Jahre 2025 sind die Preise schon festgeschrieben. Im letzten Jahr betrug der Preis 25 Euro je Tonne, die CO2-Steuer im Jahre 2022 liegt dieser bei 30 Euro für eine Tonne. Jedes Jahr geht es nun in 5-Euro-Stufen nach oben. Ab dem Jahre 2026 werden die Zertifikate für die Emission versteigert, so dass sich der Preis durch den Markt allein reguliert.
Solche Unternehmen, welche mit Heizöl, Benzin, Diesel und Erdgas handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 hierfür einen CO2-Preis zahlen. Diese werden verpflichtet, für den Treibhausgasausstoß, den diese Produkte hervorrufen, Emissionsrechte durch die Zertifikate zu erwerben. Dies geschieht über einen neuen nationalen Emissionshandel. Somit ergänzt die Regierung den Emissionshandel in Europa, welcher schon für die Energiewirtschaft, die energieintensive Erzeugung und den europäischen Luftverkehr gilt sowie erfolgreich zur Emissionsminderung betragen kann.

Die Änderung der Umlagen zum 1. Januar 2022

Der steigende Strompreis kann lediglich bedingt durch die stark sinkenden Stromumlagen aufgehalten werden. Nachdem nun die EEG- sowie die Offshore-Netzumlage schon am 15.10.2021 veröffentlicht worden sind, wurden kurze Zeit später auch die netzentgeltbasierten Umlagen für den Strom für das Jahr 2022 veröffentlicht. Preislich konstant bleiben dagegen die Stromsteuer und Konzessionsabgabe und liegen auch im Jahre 2022 für Sondervertragskunden bei 0,11 ct/kWh nach § 2 Abs. 3 KAV sowie bei 2,05 ct/kWh.
Jene im KWK-Gesetz definierte KWKG-Umlage nach §§ 26 ff. KWKG fördert die Erzeugung der Energie aus den Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die KWKG-Umlage erhöht sich um etwa 48,8 Prozent. Dabei liegt der Regelsatz der KWKG-Umlage im Jahre 2022 bei 0,378 ct/kWh. Noch im Jahr 2021 lag dieser bei 0,254 ct/kWh.
Daher können die Unternehmen nach § 19 Abs. 2 StromNEV ein spezifisches Netzentgelt mit dem zuständigen Betreiber vereinbaren, wenn jene Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Jahresverbrauch bei mehr als 10 GWh Strom an der Abnahmestelle bei wenigstens 7.000 Volllaststunden liegt oder ein atypisches Abnahmeverhalten, bei welchem die Last außerhalb der Hochlastzeitfenster bezogen wird und das daher zur Stabilisierung des Netzes beiträgt, vorliegt.