☎ 089 – 125013280 · Mo–Fr 8–18 Uhr · Beratung deutschlandweit★ 4,9 Google (54) · BAFA-gelistet · ProvenExpert 4,86/5
Erstgespräch

Green Aktiv

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Effizient heizen im Eigenheim oder Gewerbegebäude – mit einem hydraulischen Abgleich, durchgeführt von zertifizierten Profis.

Termin buchen →

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist nicht nur längst Stand der Technik, sondern derzeit auch vorgeschrieben bei der BAFA- und KfW-Förderung. Gemäß § 60c GEG ist er für Mehrfamilienhäuser (MFH) ab 6 Wohneinheiten verpflichtend und wird gemäß DIN EN 14336 unter anderem bei der Installation eines neuen Wärmeerzeugers durchgeführt.

BEG-Förderung

BAFA-Zuschuss:

15 % bei Heizungsoptimierung

KfW-Zuschuss:

Bis zu 70 % für neue Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen oder Pelletkessel

KfW-Kredit:

Für die Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses

GEG § 60c

Ab dem 01.10.2024 müssen Eigentümer von Gebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten den hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B durchführen lassen, unabhängig vom eingebauten Wärmeerzeuger. Wird der Abgleich nicht durchgeführt, können Bußgelder gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.01.2024 verhängt werden.

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B – jetzt anfragen

Kostenfreie Erstberatung – unkompliziert, sicher und unverbindlich. Jetzt maximale Zuschüsse von BAFA und KfW sichern.

Termin buchen →