Green Aktiv
Effizient heizen im Eigenheim oder Gewerbegebäude – mit einem hydraulischen Abgleich, durchgeführt von zertifizierten Profis.
Termin buchen →Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist nicht nur längst Stand der Technik, sondern derzeit auch vorgeschrieben bei der BAFA- und KfW-Förderung. Gemäß § 60c GEG ist er für Mehrfamilienhäuser (MFH) ab 6 Wohneinheiten verpflichtend und wird gemäß DIN EN 14336 unter anderem bei der Installation eines neuen Wärmeerzeugers durchgeführt.

15 % bei Heizungsoptimierung
Bis zu 70 % für neue Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen oder Pelletkessel
Für die Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses
Ab dem 01.10.2024 müssen Eigentümer von Gebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten den hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B durchführen lassen, unabhängig vom eingebauten Wärmeerzeuger. Wird der Abgleich nicht durchgeführt, können Bußgelder gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.01.2024 verhängt werden.
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